Termine

termine 2024 neue

           

 

 

 

        § 8

Tätigkeit der Verbandsrichter

 

- Teilnahme an mindestens einer anerkannten (§ 4) Richterfortbildungsveranstaltung binnen 4 Jahren.

- Statt einer Fortbildungsveranstaltung ist es möglich, einen Hund entsprechend der Fachgruppen, für die der VR registriert ist, innerhalb dieser 4 Jahre auszubilden und zu führen.

- Teilnahme an mindestens einer anerkannten Richterfortbildungsveranstaltung zum Thema „VSwPO/VFsPO“ für alle Verbandsrichter mit dem Zusatz „Sw“ (§7 (3)d)) binnen 4 Jahren.

( Auszug aus "Ordnung für das Verbandsrichterwesen" JghV")

 

 

 

 

 

Welpenführerlehrgang
Je nach Nachfrage (mind. 5 Welpen, ab 10 Woche)